Impressum

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.Geltungsbereich und abweichende Bedingungen
1.1 Die nachstehenden AGBs gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Käufer und der Firma Hanse Carport Molik GmbH. 1.2 Wird der Firma Hanse Carport Molik GmbH auch der Montageauftrag erteilt, so gelten für die Durchführung der Montage zusätzlich die unter Ziff. 13 niedergelegten Montagebedingungen. 1.4 Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Von den AGBs sowie den Montagebedingungen abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Hanse Carport Molik GmbH.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Käufer ist mit seiner Unterschrift unter dem Auftrag (Auftragsbestätigung) an diesen gebunden.
3. Preise
3.1 Die vereinbarten Preise gelten für die auf der Auftragsbestätigung genannten Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten. 3.2 Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen, Maße oder
Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise der Änderung
entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Die Lieferung erfolgt an den vom Käufer genannten Ort. 4.2 Soweit von der Firma Hanse Carport Molik GmbH nicht zu
vertretende Umstände die Lieferung verzögern, verlängert sich die
Lieferfrist in angemessenem Umfang, bei unangemessener Verzögerung sind
sowohl Käufer als auch die Firma Hanse Carport Molik GmbH berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Nicht zu vertretende Umstände sind
insbesondere Streik und Aussperrung.
5. Gefahrtragung
5.1 Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch bei Versendung erst
mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

5.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

5.3 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung zu tragen.

6. Mängelrüge
6.1 Verbraucher müssen die Firma Hanse Carport Molik GmbH bei
offensichtlichen Mängeln, Fehlmengen oder Falschlieferung innerhalb
einer Frist von einer Woche nach der Lieferung der Ware schriftlich
hiervon unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
Zugang der Unterrichtung bei der Firma Hanse Carport Molik GmbH.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma Hanse
Carport Molik GmbH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels trifft den Verbraucher.

6.2 Den Käufer trifft die Obliegenheit, Transportschäden unverzüglich
schriftlich mitzuteilen und dem Frachtführer gegenüber zu
dokumentieren.

7. Gewährleistung
7.1 Im Verhältnis zu Käufern die Verbraucher sind gelten die
gesetzlichen Bestimmungen soweit in den folgenden Vorschriften nicht in
zulässiger Weise hiervon abgewichen wird.

7.3 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist der
Gewährleistungsansprüche für montierte Produkte der Firma Hanse Carport
Molik GmbH zwei Jahre ab Fertigstellung.

8. Haftung
8.1 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sowohl aus
vertraglichen als auch aus deliktischen und sonstigen gesetzlichen
Anspruchsgrundlagen sind ausgeschlossen, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Firma Hanse Carport Molik
GmbH.

8.2 In den Fällen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer
Schäden.

9. Zahlung
9.1 Die Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen des Auftrags in bar bzw.
durch Überweisung zu leisten. Sie gelten erst dann als erfolgt, wenn sie
bei der Firma Hanse Carport Molik GmbH eingegangen.

9.2 Skontoabzüge sind nur dann berechtigt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

9.3 Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Firma
Hanse Carport Molik GmbH anerkannt wurden. Der Käufer kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

10. Nebenabreden
10.1 Ergänzende oder von der Auftragsbestätigung abweichende Abmachungen
sind für die Firma Hanse Carport Molik GmbH nur dann verbindlich, wenn
diese von Hanse Carport Molik GmbH schriftlich bestätigt wurden.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Firma Hanse Carport
Molik GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.

12.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung der Firma Hanse Carport Molik GmbH unberührt.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet der Firma Hanse Carport Molik GmbH
den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, so
wie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Firma Hanse Carport Molik GmbH
unverzüglich anzuzeigen.

12.4 Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer
dieselbe ohne schriftliche Zustimmung der Firma Hanse Carport Molik
GmbH nicht an andere übergeben.

13. MONTAGEBEDINGUNGEN
Für die Ausführung der Montage gelten die folgenden Bedingungen:

1. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin
die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose
Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet der Firma Hanse Carport Molik
GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund
von Umständen, die die Firma Hanse Carport Molik GmbH nicht zu vertreten
hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht begonnen werden
oder nicht vollständig erfolgen kann.


2. Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, soweit er als
Grundstückseigentümer zeichnet, in seiner Verfügungsmacht über das
Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt zu sein, im
Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.


3. Für die Montage werden normale Bauverhältnisse, die eine ungehinderte
Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt.
Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse
aufweisen. Die Firma Hanse Carport Molik GmbH übernimmt keine Haftung
für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden gelegen
Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem
Käufer bekannt gemacht worden sind. Die Wiederherstellung von Pflaster
und anderen Belägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem
Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf
Bestellung des Käufers von der Firma Hanse Carport Molik GmbH oder einer
von dieser beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der
anfallenden Kosten durch diese bzw. die Montagefirma mit ausgeführt
werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird,
entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der
Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.


4. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an
anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma Hanse
Carport Molik GmbH nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat die
Firma Hanse Carport GmbH insofern nur bei der Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

13. Gerichtstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel


13.1 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist
der Sitz der Firma Hanse Carport Molik GmbH (§ 38 ZPO). Dies ist auch
der Fall, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.

13.2 Auf den Vertrag sowie den Abschluss des Vertrages ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als
Ganzem nicht.

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Wir sind ein führendes Unternehmen in Hamburg, das sich auf den Bau und die Installation von Carports und Terrassenüberdachungen spezialisiert hat.

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