Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.Geltungsbereich und abweichende Bedingungen
1.1 Die nachstehenden AGBs gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Käufer und der Firma Hanse Carport Molik GmbH.
1.2 Wird der Firma Hanse Carport Molik GmbH auch der Montageauftrag erteilt, so gelten für die Durchführung der Montage zusätzlich die unter Ziff. 13 niedergelegten Montagebedingungen.
1.4 Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Von den AGBs sowie den Montagebedingungen abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Hanse Carport Molik GmbH.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Käufer ist mit seiner Unterschrift unter dem Auftrag (Auftragsbestätigung) an diesen gebunden.
3. Preise
3.1 Die vereinbarten Preise gelten für die auf der Auftragsbestätigung genannten Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.
3.2 Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Die Lieferung erfolgt an den vom Käufer genannten Ort.
4.2 Soweit von der Firma Hanse Carport Molik GmbH nicht zu vertretende Umstände die Lieferung verzögern, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bei unangemessener Verzögerung sind sowohl Käufer als auch die Firma Hanse Carport Molik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nicht zu vertretende Umstände sind insbesondere Streik und Aussperrung.
5. Gefahrtragung
5.1 Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch bei Versendung erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
5.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5.3 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung zu tragen.
6. Mängelrüge
6.1 Verbraucher müssen die Firma Hanse Carport Molik GmbH bei offensichtlichen Mängeln, Fehlmengen oder Falschlieferung innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Lieferung der Ware schriftlich hiervon unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Firma Hanse Carport Molik GmbH. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma Hanse Carport Molik GmbH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
6.2 Den Käufer trifft die Obliegenheit, Transportschäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dem Frachtführer gegenüber zu dokumentieren.
7. Gewährleistung
7.1 Im Verhältnis zu Käufern die Verbraucher sind gelten die gesetzlichen Bestimmungen soweit in den folgenden Vorschriften nicht in zulässiger Weise hiervon abgewichen wird.
7.3 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche für montierte Produkte der Firma Hanse Carport Molik GmbH zwei Jahre ab Fertigstellung.
8. Haftung
8.1 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sowohl aus vertraglichen als auch aus deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen sind ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Firma Hanse Carport Molik GmbH.
8.2 In den Fällen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
9. Zahlung
9.1 Die Zahlungen sind gemäß den Bestimmungen des Auftrags in bar bzw. durch Überweisung zu leisten. Sie gelten erst dann als erfolgt, wenn sie bei der Firma Hanse Carport Molik GmbH eingegangen.
9.2 Skontoabzüge sind nur dann berechtigt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
9.3 Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Firma Hanse Carport Molik GmbH anerkannt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Nebenabreden
10.1 Ergänzende oder von der Auftragsbestätigung abweichende Abmachungen sind für die Firma Hanse Carport Molik GmbH nur dann verbindlich, wenn diese von Hanse Carport Molik GmbH schriftlich bestätigt wurden.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Firma Hanse Carport Molik GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
12.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung der Firma Hanse Carport Molik GmbH unberührt.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet der Firma Hanse Carport Molik GmbH den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, so wie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Firma Hanse Carport Molik GmbH unverzüglich anzuzeigen.
12.4 Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche Zustimmung der Firma Hanse Carport Molik GmbH nicht an andere übergeben.
13. MONTAGEBEDINGUNGEN
Für die Ausführung der Montage gelten die folgenden Bedingungen:
1. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet der Firma Hanse Carport Molik GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die die Firma Hanse Carport Molik GmbH nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
2. Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, soweit er als Grundstückseigentümer zeichnet, in seiner Verfügungsmacht über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt zu sein, im Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.
3. Für die Montage werden normale Bauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma Hanse Carport Molik GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Die Wiederherstellung von Pflaster und anderen Belägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers von der Firma Hanse Carport Molik GmbH oder einer von dieser beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Kosten durch diese bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
4. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma Hanse Carport Molik GmbH nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat die Firma Hanse Carport GmbH insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
13. Gerichtstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
13.1 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma Hanse Carport Molik GmbH (§ 38 ZPO). Dies ist auch der Fall, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.2 Auf den Vertrag sowie den Abschluss des Vertrages ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzem nicht.